DIENSTCHARTA

EINLEITUNG

Laut Artikel 13 des Rahmengesetzes zur Reform der Sozialdienste (Gesetz Nr. 328 vom 8. November 2000) ist eine Dienstcharta zum Schutz von Personen, die eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, vorgesehen. In jenem Dokument müssen „die Kriterien für den Zugang zu den Dienstleistungen, die Modalität der Arbeitsweise, die Bedingungen zur einfacheren Bewertungen von Seiten der Personen, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen und der Prozeduren zum Schutz der Dienstleistungsnutzer definiert werden“. Außerdem wird festgelegt, dass jede Dienstleistungseinrichtung die Dienstcharta einhalten muss, um die Akkreditierung zu erhalten.

Durch die Erstellung einer Dienstcharta versucht man den Bedarf und die Notwendigkeit einer konstanten Qualitätsverbesserung der Dienstleistungen durch standardisierte und transparente interne Abläufe zu stillen, während man zur selben Zeit besser auf die Erwartungen und Bedürfnissen der Betreuten, bzw. deren Familienmitglieder, eingeht.

Die Genossenschaft Sozialassistenza (in Folge „die Genossenschaft“) setzt den Inhalt der Dienstcharta bei der Ausführung der angebotenen Dienstleistungen um und legt die Prinzipien und Bedingungen für die Ausführung der Dienste fest, welche streng eingehalten werden müssen.

Bei dieser Initiative handelt es sich nicht nur um ein Informationsmittel, sondern es werden mehrere Gespräche und Überprüfungen mit allen Betreuten angeboten, um zur konstanten Verbesserung der Genossenschaft beizutragen.

ZIELE DER DIENSTCHARTA

Die Dienstcharta ist somit ein wichtiges Instrument, durch welches die Genossenschaft

  • die korrekte Ausführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages garantiert

  • die Einbindung und Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten Sozial-, Pflege-und Sanitätsdiensten zu stärken versucht

  • die Qualitäts- und Quantitätsstandards definiert und die Verfahren zur Kontrolle der Qualität und Effizienz der angebotenen Dienste festlegt

  • die Informationsmittel, die Teilnahmebedingungen und die Vorgangsweisen zum Schutz des Bürgers gewährleistet

  • den Betreuten und der Allgemeinheit ein attraktives Dienstleistungsprogramm bietet, durch welches bedürftige Personen auf einem hohen Niveau unterstützt werden

ÜBER UNS

Die Genossenschaft Sozialassistenza ist im Sozial- und Gesundheitssektor tätig und bietet bedürftigen Personen verschiedenste Pflegeangebote. Dabei unterstützt die Genossenschaft Familienangehörige bei der Pflege von bedürftigen Personen, wobei es sich bei letzteren vorwiegend um ältere Menschen, Personen mit psychophysischen Behinderungen oder um Personen mit unterschiedlichen Krankheiten handelt. Unser Ziel als privates Zentrum für Hauspflege ist es, die Lebensqualität der bedürftigen Personen zu erhalten bzw. zu verbessern.

Auch der Schutz der Gesundheit der Betreuten sowie die Aufrechterhaltung der persönlichen Unabhängigkeit und des sozialen Wohlbefindens sind für unsere Genossenschaft von höchster Wichtigkeit.

Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, hilfsbedürftige Personen im Alltag zu unterstützen und gleichzeitig den Familienangehörigen bei der Pflege zur Seite zu stehen.

Wir sind bemüht, uns flexibel an die Bedürfnisse der Betreuten anzupassen, um somit jedem Kunden ein personalisiertes Pflegeangebot bieten zu können.

KONTAKT

Das Büro der Genossenschaft SOZIALASSISTENZA befindet sich in Bozen, in der Palermostraße 56/C.

Tel. / Fax: +39 0471 934824

E-mail: info@sozialassistenza.it

Webseite: www.sozialassistenza.it

ÖFFNUNGSZEITEN

Die Büros der Genossenschaft Sozialassistenza sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nichtsdestotrotz ist die Genossenschaft 24/7 unter der Telefonnummer +39 0471 934824 erreichbar.

GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN

  • Gleichheit: sämtliche Dienstleistungen der Genossenschaft verfolgen das Recht der Gleichheit aller Personen, basierend auf dem Artikel 3 der Italienischen Verfassung: “Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechtes, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich.“ Unser Ziel ist es, die Probleme unserer Betreuten nicht mit starren Vorgehensweisen zu lösen, sondern wir sind bemüht unsere Pflegeleistungen individuell anzupassen, da jeder Mensch verschieden ist und deshalb auch verschiedene Bedürfnisse hat.

  • Unvoreingenommenheit und Kontinuität: die Genossenschaft arbeitet nach dem Prinzip der Objektivität, der Gerechtigkeit und der Unvoreingenommenheit. Dadurch garantieren wir unseren Betreuten eine regelmäßige und anhaltende Dienstleistung.

  • Recht eine freie Wahl zu treffen: die Genossenschaft versucht stets so flexibel wie möglich zu arbeiten, sodass wir jedem Betreuten eine individuelle Pflege anbieten können.

  • Teilnahme: die Genossenschaft versucht Betreute so gut wie möglich in die Organisation miteinzubinden. Durch die ständige Kommunikation gewährleisten wir maximale Transparenz und Vereinfachung der Abläufe.

  • Leistungsfähigkeit: bei der Ausübung der Pflegetätigkeit hat die Genossenschaft immer das Wohl und die Bedürfnisse des Betreuten vor Augen. Alle Bemühungen und Energie sind darauf gerichtet dieses Ziel zu erreichen.

  • Diskretion: die Genossenschaft garantiert ihren Betreuten die absolute Geheimhaltung aller im Laufe der Pflege erhaltenen persönlichen Daten (Krankheiten, Pflegeplanung, Kundenzufriedenheit). Die Mitarbeiter der Genossenschaft unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.

DIE BEDÜRFNISSE

Die Dienstleistungen der Genossenschaft vereinen ökonomische sowie soziale Wirksamkeit. Der Ausgangspunkt unserer Arbeit ist der Versuch potentielle pflegerische Probleme der Betroffenen zu erkennen und Lösungen zu finden.

Die drei Stufen von Bedürfnissen, aufgrund welcher die Dienstcharta erarbeitet wurde sind:

  • Explizite Bedürfnisse: Bedürfnisse, welche der Betroffene selbst der Genossenschaft mitteilt.

  • Implizite Bedürfnisse: Bedürfnisse, deren Erfüllung der Betroffene als selbstverständlich betrachtet, ohne dass diese explizit genannt werden.

  • Latente Bedürfnisse: Bedürfnisse, welche der Person erst bewusst werden, sobald diese befriedigt werden.

Die Dienstleistungen können zu Hause sowie in den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen in Anspruch genommen werden.

UNSERE BETREUTEN

  • Personen, welche trotz Einschränkungen noch in der Lage sind selbstständig bei unserer Genossenschaft die erforderlichen Sozial-und Gesundheitsdienstleistungen zu beantragen.

  • Jede Person, die zu Hause, bzw. in verschiedenen Gesundheitsstrukturen wie Krankenhäusern, Kliniken oder Altenheimen soziale Assistenz benötigt. Die Anfrage kann sowohl von der Person selbst, als auch von einem Familienmitglied gestellt werden.

  • Öffentliche und private Einrichtungen, welche Hausdienste medizinischer, begleitender sowie integrativer Natur anbieten. Jene Einrichtungen können mit Sozialassistenza mittels Abkommen/Konventionen oder Auftragsverträgen, sowie Akkreditierungssystemen zusammenarbeiten.

UNSER FACHPERSONAL

Oberste Ziele der täglichen Arbeit unseres Fachpersonals sind:

  • die Wahrung der persönlichen Würde, Selbstbestimmung und Individualität des Betreuten

  • die Wahrung des Rechts auf Pflege am eigenen Wohnsitz, wobei Leistungen unter Einhaltung der Sicherheitsstandards bevorzugt werden

  • die Aufrechterhaltung bzw. Wiedererlangung des Grades der Selbständigkeit des Betroffenen innerhalb der eigenen Familie und des sozialen Umfeldes (Schule, Arbeitsplatz, usw.)

UNSERE LEISTUNGEN

Unser Angebot richtet sich vor allem an folgende Personengruppen:

ÄLTERE MENSCHEN – KRANKE – PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN

Die angebotenen Leistungen basieren auf einer gründlichen Erfassung der Patienteninformationen (Anamnese) und der Bedürfnisse des Betreuten sowie des Antragstellers.

Die Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, dem Krankenhauspersonal, den verschiedenen von der öffentlichen Verwaltung angebotenen Dienstleistungsträgern und der Familie ermöglicht eine erste Einschätzung der möglichen Vorgangsweise.

Alle Leistungen der Genossenschaft zielen darauf ab, den Aufenthalt des Seniors, des Kranken oder der Person mit Behinderung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dabei macht es keinen Unterschied wo die pflegebedürftige Person betreut wird; ob bei sich zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Altenheim.

Die Genossenschaft kann sich dank ihrer internen Organisation sehr flexibel den Bedürfnissen der Betreuten und deren Familien anpassen.

Unsere Dienstleistungen können innerhalb weniger Stunden nach Anfrage ausgeführt werden. Wir benötigen von da an nur noch die Zeit, den Aufenthaltsort der bedürftigen Person zu erreichen und können dann unsere Leistungen rund um die Uhr anbieten.

Wo können Sie unsere Dienste beanspruchen?

  • zu Hause

  • in verschiedensten Einrichtungen (Erholungs- Genesungs- und Altenheimen)

Die verschiedenen Arten von Pflege können folgendermaßen unterteilt werden:

  • einfache Assistenz (durchgeführt von nicht qualifiziertem Personal mit mindestens zwei Jahren Erfahrung in der Personenpflege)

  • qualifizierte Assistenz (durchgeführt von qualifiziertem Personal mit spezifischer öffentlicher bzw. privater Bescheinigung)

  • Krankenpflege und Physiotherapie (professionelles Personal im Besitz aller erforderlichen Zertifikate und Diplome sowie Eintragung im Berufsalbum)

  • Medizinische Assistenz (zugelassenes und im Berufsalbum eingetragenes ärztliches Personal)

Die Genossenschaft unterstützt die Familienmitglieder der bedürftigen Person bei der Pflege, oder übernimmt, falls vereinbart, alle die Pflege betreffenden Tätigkeiten. Dabei werden folgende Bereiche unterschieden:

  • sozialer Bereich

  • Betreuung/Pflege

  • sanitärer Bereich

Die obengenannten Bereiche können folgendermaßen unterteilt werden:
Sozialer Bereich:

  • Gesellschaft leisten

  • Aufsicht

  • Kontrolle

  • Begleitung

  • Freizeitaktivitäten

  • Erledigung von Behördengängen

  • Erledigung von Einkäufen und Zustellung der Waren an den Wohnort

Betreuung / Pflege:

  • Hilfeleistung bei der Körperhygiene

  • Hilfeleistung bei Mahlzeiten

  • Hilfeleistung beim An- und Auskleiden

  • Hilfeleistung für die Fortbewegung

  • Allgemeine Hilfeleistungen

  • Vorsorge

Sanitärer Bereich

  • Intramuskuläre Therapien

  • Verabreichung von Medikamenten

  • Dekubituswundpflege

  • Verabreichung von Tropfinfusionen (flebo)

  • Wundbehandlungen

  • Katheterwechsel

  • Pflegerische- und medizinische Leistungen

  • Rehabilitationstherapien

  • Fußpflege, Behandlung des Diabetikerfußes

KOSTEN

Die anfallenden Kosten für die erbrachten Leistungen werden stets im Voraus mitgeteilt und umfassen sämtliche direkten oder indirekten Spesen.

In der Regel werden die Kosten für den Pflegedienst mithilfe des Stundentarifs der Tätigkeiten errechnet.

Im Falle von spezifischen Dienstleistungen werden die Kosten nicht mithilfe des Stundentarifs berechnet, sondern anhand der Art der Tätigkeit.

Zahlungsarten können folgende sein:

  • Bezahlung direkt im Büro (Scheck oder Bargeld)

  • Banküberweisung

  • Postanweisung

Eventuelle Preissenkungen und/oder verschiedene Zusatzdienste sind im Rahmen spezieller Konventionen oder Abkommen (lokalem oder nationalem Interesses) mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen durchaus möglich.

KONTROLLE DER DIENSTLEISTUNGEN

Um die vereinbarten Leistungen auf höchstmöglichem Niveau halten zu können und um zu gewährleisten, dass alle Vereinbarungen und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, führt die Genossenschaft regelmäßige Kontrollbesuche durch. Die Kontrolle über die angebotenen Leistungen erfolgt auf drei verschiedenen Ebenen:

  • die Pflegekraft (als ausführende Fachkraft, verantwortlich für die Pflege des Patienten)

  • der Pflegebedürftige/die Familie (als Empfänger der Pflegedienstleistung)

  • der Kontext (als direkter oder indirekter Betrachter der Dienstleistungen)

Die regelmäßig durchgeführten Kontrollbesuche ermöglichen uns ein rasches Eingreifen, falls Probleme bestehen sollten, sowie eine rasche Verbesserung oder Anpassung an die individuellen Bedürfnisse.

Möglichkeiten die von den Patienten empfundenen Qualität zu ermitteln

Zur Erhebung der empfundenen Qualität seitens des Betreuten werden folgende Mittel angewandt:

  • Interview mit dem Betreuten (in unserem Büro, direkt beim Pflegeempfänger, oder an einem anderen Ort)

  • Zufriedenheitsfragebogen (per Post zugesandt)

Das Interview kann telefonisch erfolgen (nach Terminvereinbarung), oder auch während der Kontrollen am Pflegeort oder in unseren Büros durchgeführt werden (nach telefonischer Vereinbarung). Der Zufriedenheitsfragebogen besteht aus mehreren Fragen, die der Betreute positiv oder negativ bewerten kann.

QUALITÄT DER DIENSTLEISTUNGEN

Sozialassistenza richtet sich nach folgendem Ethikkodex:

  • Informationen über unsere Dienstleistungen werden dem Kunden stets ausführlich, transparent und vollständig übermittelt

  • der Kunde wird im Voraus über die anfallenden Kosten informiert

  • alle Dienstleistungen werden zeitgemäß und pünktlich ausgeführt

  • wir garantieren dem Pflegeempfänger und der Familie ein Maximum an Betreuung, Aufmerksamkeit und Diskretion

Wir garantieren außerdem:

  • telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr

  • eine den Bedürfnissen des Patienten angepasste Pflegeleistung

  • Einsetzung von erfahrenem, qualifizierten Personal

  • einen angemessenen Versicherungsschutz für evtl. vom Personal verursachte Schäden

  • Kontinuität der Dienstleistung

  • eine rasche Analyse und Bearbeitung von Beschwerden

BESCHWERDEN

Für Beschwerden ist der Verantwortliche der Genossenschaft zuständig.

Dieser beschafft sich somit das Archiv der Beschwerden, welche die Erbringung und Beendigung der Dienstleistung betreffen können, und beginnt mit der Durchsicht der Beschwerden.

Beschwerden können entweder schriftlich oder mündlich erfolgen.

Nach Durchsicht der schriftlichen Beschwerde überprüft der Verantwortliche der Genossenschaft die aufgezeigten Missstände und leitet alle nötigen Schritte zur Behebung ein. Außerdem wird die schriftliche Reklamation innerhalb 10 Tagen nach Erhalt derselben ebenfalls schriftlich beantwortet.

Anschließend werden die Beschwerden in chronologischer Reihenfolge archiviert.

Bei einer mündlichen Reklamation muss der Vorsitzende schriftlich ausfüllen, um welche Art von Beschwerde es sich handelt, ebenfalls alle notwendigen Schritte zur Behebung einleiten und die Beschwerde anschließend archivieren.

VERSICHERUNGSDECKUNG

Angesichts der angebotenen Dienste verfügt Sozialassistenza über einen angemessenen Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten.
Alle Mitarbeiter, die mit der Pflege und Unterstützung von Personen betraut sind, sind somit für die zivilrechtliche Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, welche während der Durchführung ihrer Tätigkeit verursacht werden, versichert.

PRIVACY

Die Sozialgenossenschaft Sozialassistenza Onlus garantiert eine vertrauliche Behandlung der sensiblen Daten in Bezug auf Sammlung, Verbreitung und Aufbewahrung solcher Informationen